VERZEICHNIS DER PARTIELL ZUGELASSENEN PERSONEN NACH § 3d STEUERBERATUNGSGESETZ

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 3g Steuerberatungsgesetz (StBerG) ein elektronisches Verzeichnis aller Personen mit einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, denen nach § 3d Abs. 1 StBerG eine Erlaubnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen (partieller Zugang) erteilt worden ist und die in das Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer eingetragen sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich diesen Personenkreis eingeschränkt auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Postleitzahlengebiet anzeigen zu lassen. Das Verzeichnis ist jedermann zugänglich.
Hinweis: Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen der in dem Verzeichnis gelisteten Personen umfasst nur die Tätigkeiten, für die partieller Zugang gewährt wurde. Zudem ist die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen in dem jeweiligen Teilbereich auf den Umfang der Befugnis im Herkunftsstaat beschränkt.
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