VERZEICHNIS DER PARTIELL ZUGELASSENEN PERSONEN NACH § 3d STEUERBERATUNGSGESETZ

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 3g Steuerberatungsgesetz (StBerG) ein elektronisches Verzeichnis aller Personen mit einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, denen nach § 3d Abs. 1 StBerG eine Erlaubnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen (partieller Zugang) erteilt worden ist und die in das Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer eingetragen sind. Das Verzeichnis ist jedermann zugänglich. Der Abruf der in dem Verzeichnis gespeicherten Daten ist unentgeltlich.
Hinweis: Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen der in dem Verzeichnis gelisteten Personen umfasst nur die Tätigkeiten, für die partieller Zugang gewährt wurde. Zudem ist die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen in dem jeweiligen Teilbereich auf den Umfang der Befugnis im Herkunftsstaat beschränkt.
Go to top